AGB

Inhaltsangabe

  1. Geltungsbereich
  2. Angebote
  3. Preise
  4. Liefer- und Angebotsfristen
  5.  Verpackung, Versand und Gefahrenübergang
  6. Zahlung 
  7. Eigentumsrecht
  8. Gewährleistung
  9. Schadenerstatz
  10. Schutzrechte
  11. Erfüllungsort / Gerichtsstand
  12. Sonstiges

Für den Geschäftsverkehr zwischen dem Einzelunternehmen  mould-web und dem Geschäftspartner gelten nachstehende Angebots-, Verkaufs- und Lieferbedingungen: 

1. Geltungsbereich

1.1 Für alle unsere Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie sind vereinbarter Bestandteil aller mit der Fa. mould-web abgeschlossener Verträge. Sie gelten für künftige Kaufverträge und Geschäftsbeziehungen auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden. 

1.2 Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) inhaltlich nicht übereinstimmende Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie bei Vertragsabschluss von uns schriftlich anerkannt werden. 

1.3 Gegenbestätigungen des Geschäftspartners mit entsprechendem Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 

2. Angebote

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend.

2.2 Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben. Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Erzeugnisse erfolgen nach bestem Wissen. Der Geschäftspartner wird nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Erzeugnisse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen. 

2.3 Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung durch den Geschäftspartner zustande. Es bedarf eines Vertrages zwischen beiden Vertragsparteien, der durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt wird. 

3.Preise

3.1 Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders geregelt, bei Warenlieferung ab Lieferfirma inkl. Verpackung. Mehrkosten aufgrund einer vom Geschäftspartner gewünschten besonderen Versandart (z.B. Expressgut, Eilgut) gehen zu dessen Lasten. 

3.2 Der Preis für die Werkzeuge enthält die Bemusterungskosten, jedoch nicht die Kosten für vom Geschäftspartner veranlassten Änderungen. 

4. Liefer- und Abnahmefristen

4.1 Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und rechtzeitigen Materialbeistellungen, soweit solche vereinbart worden sind. Die Lieferfristen sind ab Eingang bzw. Klärung sämtlicher zur Erledigung des Auftrags erforderlichen kaufmännischen und technischen Unterlagen gültig. Werden nicht alle erforderlichen Unterlagen zeitgerecht übermittelt, kann dies zu geänderten Lieferfristen führen.

4.2 Ereignisse höherer Gewalt bei der Fa. mould-web oder seiner Unterlieferanten verlängern die Lieferzeit angemessen. Die gilt auch bei behördlichen Eingriffen. Energie- und Rohstoffversorgungsschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen und unvorhersehbaren Liefererschwernissen, sofern sie von der Fa. mould-web nicht zu vertreten sind. Die Fa. mould-web wird den Geschäftspartner hiervon unverzüglich benachrichtigen und haftet bei verspäteter Lieferung aus diesen Gründen für keinerlei Schäden.

5. Verpackung, Versand, Gefahrenübergang

5.1 Sofern nicht anders vereinbart, wählt die Fa. mould-web Verpackungen und Versandart nach bestem Ermessen.

5.2 Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Geschäftspartner über. 

6. Zahlung

6.1 Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Skontogewährung wird gesondert vereinbart. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an.

6.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der Geschäftspartner auch ohne Mahnung in Verzug. Wir sind unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Bankzinssatzes zu verlangen. Befindet sich der Geschäftspartner in Zahlungsverzug oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und / oder Sicherheitsleistungen auch schon vor der Belieferung zu verlangen.

7. Eigentumsrecht

7.1 Das Eigentumsrecht an unseren Waren geht erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Geschäftspartner über. 

7.2 Ist der Eigentumswechsel noch nicht vollzogen, darf der Geschäftspartner die Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei drohender Pfändung, Beschlagnahmung oder sonstiger Verfügung durch Dritte sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Verkauft der Geschäftspartner die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware an Dritte, so gilt die Forderung gegen Dritte als an uns abgetreten.

7.3 Im Falle von Zahlungsverzug und erfolglos gebliebener Mahnung sind wir berechtigt, die Herausgabe der Ware zu fordern und der Geschäftspartner ist zur Herausgabe verpflichtet. 

7.4 Die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware oder eine Pfändung dieser Ware durch die Fa. mould-web gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. 

8. Gewährleistung

8.1 Gewährleistungsansprüche werden nach unserer Wahl entweder durch Reparatur oder Austausch erfüllt. Bei Mängeln, deren Behebung oder Austausch einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde, gewähren wir angemessene Preisminderung, lediglich bei unbehebbaren, nicht bloß geringfügigen Mängeln steht dem Geschäftspartner ein Wandlungsrecht zu.

8.2 Die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt vorhanden war, trägt immer der Geschäftspartner. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung/Leistung soweit nichts anderes vereinbart wurde. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist in jedem Fall eine unverzügliche Mängelrüge sowie eine unverzügliche Untersuchung bzw. Prüfung der Ware bei Lieferung.                                                                                                                                                                 

8.3 Beanstandungen wegen erkennbarer oder beachtlicher Qualitätsabweichungen sind uns unverzüglich spätestens 14 Tage nach Ablieferung der Ware schriftlich mitzuteilen. Verborgene Mängel der Ware müssen jedoch unverzüglich nach Entdecken, längstens aber nach 14 Tagen schriftlich gerügt werden. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Wenn seitens des Geschäftspartners oder Dritter Änderungen oder Reparaturen am Liefergegenstand oder dessen Teilen erfolgt sind, hat die Fa. mould-web nicht mehr Gewähr zu leisten.            

8.4 Die Rücksendung von Produkten an die Fa. mould-web bedarf in jedem Fall des schriftlichen Einverständnisses.

9. Schadenersatz

9.1 Jegliche Schadenersatzansprüche des Geschäftspartners, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder der Verwendung unserer Ware entstehen können, bleiben grundsätzlich ausgeschlossen, sofern unsere Gehilfen oder Beauftragten den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. 

9.2 Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Ersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 6 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung. 

10. Schutzrechte

10.1 Für Leistungen auf der Grundlage sämtlicher Unterlagen des Geschäftspartners hat uns dieser für sämtliche Ansprüche durch Dritte Schad- und Klaglos zu halten.

10.2 Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Sämtliche oben angeführten Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. 

10.3 Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber. 

11. Erfüllungsort / Gerichtsstand

11.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fa. mould-web in Rüstorf, Oberösterreich. 

11.2 Gerichtsstand ist Wels, Oberösterreich. 

11.3 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

12. Sonstiges

12.1 Vertragliche Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Fa. mould-web.

12.2 Die Rechtsunwirksamkeit einer oder mehrerer vorstehender Klauseln berührt die Verbindlichkeiten des Vertrages nicht.